Pflege nach SGB XI

 

Sie haben noch keinen Pflegegrad ? Wir unterstützen Sie (Antragswesen, kostenlose Beratung in allen Bereichen der Pflege, MD Begutachtungen)!

Man sollte sich im Vorfeld überlegen wie man den Pflegegrad beantragt. Drei Unterteilungen sind möglich.

1.      Pflegegeld
2.     Kombinationsleistung
3.     Sachleistung

Es gibt Vor- und Nachteile je nach Beantragung. Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten.

Rufen Sie uns an!


Häusliche Krankenpflege nach SGB V

(Verordnungen vom Arzt/Krankenhaus/Rehaklinik)

 

Da wir nur qualifiziertes Personal haben, können wir alle Leistungsgruppen abdecken und versorgen.

Krankenhausvermeidungspflege.
(Sollten Sie Hilfe für eine kurze Zeit benötigen, helfen wir Ihnen natürlich auch nur auf Zeit).

Durch eine Bereichsleitung haben wir uns auf Wundversorgung spezialisiert. 

Unsere Mitarbeiter:innen werden regelmäßig von einer zertifizierten Wundmanagerin® (ZWM® n. § 64 ö.Gu KG) zu Wundversorgungen geschult und beraten. Es werden regelmäßige Workshops und Fallbesprechungen durchgeführt.
Zugrunde gelegt werden bei der Wundbehandlung aktuelle Expertenstandards und AWMF Leitlinien.
3 bis 4 Millionen Menschen leiden in Deutschland unter einer chronischen Wunde. Eine Wunde wird als chronisch definiert, wenn diese 4 bis 12 Wochen nach Entstehung, trotz adäquater Wundtherapie nicht abgeheilt ist. Auch postoperative Wundheilungsstörungen benötigen eine fachkompetente Wundbehandlung.
Häufig liegt bei den betroffenen Patienten:innen auch eine chronische Erkrankung zugrunde, wie z.B. Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen u.ä. .

Gerne beraten wir Sie.


Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

 

Pflegepersonen fallen aus ?
Sie benötigen mehr Hilfe in der Pflege ?
Sie sind Berufstätig und können die Pflege nicht ganztätig abdecken ?
Sie brauchen mehr Unterstützung ?

Wir beraten Sie gerne.


Entlastungsleistung nach §45b SGB XI

 

Sie als Pflegeperson sollen entlastet werden.
Sie benötigen Hilfe ? - Wir helfen Ihnen.
Ob im Haushalt, Einkäufe, Betreuung oder nur ein gemütliches Beisammensein.

Wir helfen gerne.


Beratungsbesuch der Pflegekasse nach §37,3 SGB XI

 

Sie besitzen einen Pflegegrad ? - Wir beraten Sie vor Ort.

Bei Pflegegrad 1 können Sie einmal im Jahr eine Beratung fordern, müssen aber nicht.
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind Sie dazu verpflichtet, jedes halbe Jahr von einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl eine Beratung durchführen zu lassen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung alle 3 Monate geschehen.
Bei Hilfsmittelbedarf oder notwendiger Wohnraumberatung sowie Möglichkeiten in der Pflege.

Sie haben Fragen wir beantworten Sie gerne.


Private Leistungen

 

Sie benötigen mehr Hilfe ?
Der Pflegegrad reicht nicht aus ?

Wir helfen Ihnen auch in dieser Situation.